Diese Warnung hing an der Außenwand des Gebäudes und sollte Personen davor warnen Kontakt mit den Gefangenen aufzunehmen. Aus verschiedenen Gründen war damals die Kontaktaufnahme selbstverständlich verboten.
Aus einigen Erzählungen mit verschiedenen Personen erhielten wir die Information, dass die Gefangenen oftmals versucht haben, Kontakt mit den vorbeilaufenden Personen aufzunehmen.
Damals war auch das sogenannte „Pendeln“ üblich. Hier wurden verschiedene Gegenstände wie z.B. Drogen, Zigaretten oder Feuerzeuge an eine Art Strick angeknotet und dann von Zelle zu Zelle über die vergitterten Fenster gependelt.
Was besagt der §115 OWiG:
$115 Verkehr mit Gefangenen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt oder
2. sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt.
(2) Gefangener ist, wer sich auf Grund strafgerichtlicher Entscheidung oder als vorläufig Festgenommener in behördlichem Gewahrsam befindet.
(3) Die Ordnungswidrigkeit und der Versuch einer Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße geahndet werden
Heute darf gern jeder mit den „Gefangenen“ bei uns im Hotel Das Kittchen Kontakt aufnehmen.